Dubai Einkommensteuer – Was Sie wissen müssen
- Abdurrahman Al-Hashimi
- April 4, 2022






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Die wichtigsten Punkte vorab:
- Es gibt in Dubai keine Einkommensteuer, jede Art des persönlichen Einkommens bleibt daher steuerfrei.
- Weitere Steuerarten wie beispielsweise Vermögens-, Erbschafts- oder Gewerbesteuer existieren ebenfalls nicht.
- Seit 2018 gibt es eine Umsatzsteuer von fünf Prozent.
- Dubai finanziert sich in erster Linie durch Erdölexporte, Zölle, den Tourismus und wenige indirekte Steuern.
- Die VAE stehen seit 2019 nicht mehr auf der Blacklist der EU.
Wie viele Steuern zahlt man in Dubai?

Im Vergleich zu den hohen Steuerbelastungen in Deutschland fallen in den VAE in der Regel nur wenig Steuern an. Während der deutsche Fiskus abhängig vom steuerlich relevanten Einkommen unterschiedliche Steuersätze bis zu einem Höchststeuersatz von 45 Prozent erhebt, fällt in Dubai keine Einkommensteuer auf das Einkommen von natürlichen und juristischen Personen an. Alle Arten des persönlichen Einkommens sind steuerfrei, dies gilt gleichermaßen für Gehälter, Renten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge, Veräußerungsgewinne aller Art und weitere Einkommen. Auch Schenkungen und Erbschaften werden in Dubai nicht besteuert, Vermögenssteuer oder Gewerbesteuer existieren ebenfalls nicht.
Zum 01. Januar 2018 führten die VAE mit der Value Added Tax (VAT) erstmals eine Umsatzsteuer ein. Diese transaktionsgebundene Steuer mit einem Regelsteuersatz von fünf Prozent wird auf Basis des Transaktionswertes berechnet und ist durch den Endverbraucher zu entrichten. Die in Deutschland übliche Vorsteuer gibt es in Dubai hingegen nicht. Bei Immobilientransaktionen fällt eine Übertragungsgebühr von vier Prozent an, die in der Regel der Käufer zahlt. Die Housing Fee in Höhe von fünf Prozent ist eine jährlich zu zahlende Wohnungsgebühr in Höhe von fünf Prozent der Jahresmiete. Sie lässt sich im Wesentlichen als Mietsteuer betrachten und dient zur Finanzierung von öffentlichen Dienstleistungen wie Reinigung oder Abfallentsorgung.
Ist Dubai ein Steuerparadies?
Aufgrund der steuerlichen Vorteile besitzt Dubai nach wie vor den Status als Steuerparadies. Derzeit ist für 2023 die Einführung einer Corporate Tax (Quellensteuer) in Höhe von neun Prozent auf den Jahresgewinn in Planung. Für die neue Unternehmenssteuer gilt eine Freigrenze von 375.000 Dirham (rund 90.000 Euro), um Start-ups und kleine Unternehmen bewusst zu entlasten. Zudem fällt die neue Steuer nicht für ausländische Investoren an, die in den VAE keine Geschäfte tätigen. Somit sind ausschließlich Mainland-Firmen von der Einführung der neuen Quellensteuer betroffen, für Freezone-Unternehmen gilt die Steuer nicht.
Eine Besteuerung von Einkommen, Kapitalerträgen oder Vermögen ist auch zukünftig nicht geplant. Einheimische und Einwanderer unterliegen denselben Steuerrichtlinien, Zugezogene müssen somit keine Sonderregelungen oder spezielle Meldepflichten beachten. Da Ihr persönliches Einkommen steuerfrei bleibt, besteht in Dubai auch keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Mit Blick auf die neue Quellensteuer ist immer wieder zu lesen, dass die Tage als Steuerparadies gezählt sind, diese Aussage entbehrt jedoch jeglicher Grundlage, da Sie in Dubai auch weiterhin von überzeugenden Steuervorteilen profitieren.
Wie überlebt Dubai ohne Steuern?

Da in Dubai nahezu keine Steuern erhoben werden, stellt sich schnell die Frage, wie das Emirat seinen Staatshaushalt bestreitet. Erdölexporte spielen dabei noch immer eine große Rolle, seit einiger Zeit konzentriert sich Dubai zudem vermehrt auf weitere Einnahmequellen. Dazu zählen insbesondere Zölle und Einfuhrgebühren sowie die wenigen indirekten Steuern wie beispielsweise:
5 % Mehrwertsteuer
5 % Mietsteuer
10 % Steuer auf Luxusgüter
- 100 % Tabaksteuer
Aufgrund der liberalen Wirtschaftspolitik wird zudem der Status als Handelsmetropole immer wichtiger und auch der Tourismussektor wächst stetig. Das erklärte Ziel ist die langfristige Stärkung der wirtschaftlichen Existenz Dubais.
Für wen lohnt sich ein Umzug nach Dubai?
Für Investoren und Unternehmensgründer ist Dubai ein absolutes Traumziel, da neben dem hohen Lebensstandard zudem attraktive Investitionsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile locken. Weiterhin zieht die schillernde Metropole inzwischen auch zahlreiche Influencer an und ebenso wie die Social-Media-Profis finden Studenten, Fachkräfte und Wissenschaftler ebenfalls attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen vor.
Für einen reibungslosen Start in Ihr neues Leben benötigen Sie neben einem ausreichenden Startkapital eine Aufenthaltsgenehmigung, für die Visaberechtigung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:
Arbeitsvisum:
Unternehmer können für Angestellte ein Arbeitsvisum beantragen. Die Dauer der Gültigkeit hängt maßgeblich von den Vereinbarungen im jeweiligen Arbeitsvertrag ab. Besonders gesucht sind Fachkräfte aus den Bereichen Medizin, Wissenschaft, Kunst, Kultur und Sport.
Immobilienkauf:
Ein Erwerb von Immobilien zu Wohnzwecken ist eine interessante Möglichkeit, ein Visum zu erhalten. Der Immobilienwert muss bei mindestens 1.000.000 AED liegen und zusätzlich sind weitere Rahmenbedingungen zu beachten.
Unternehmensgründung:
Wenn Sie als Unternehmer keine Geschäftsbeziehungen innerhalb der VAE anstreben, bietet sich eine Unternehmensgründung in einer Freezone an. Sie profitieren von entscheidenden Standortvorteilen, zu denen insbesondere die Steuer- und Zollfreiheit gehört. Zudem benötigen Sie im Gegensatz zur Gründung einer Mainland-Firma keinen Local Sponsor. Sie fungieren als hundertprozentiger Eigentümer Ihres Unternehmens. Als Gründer beantragen Sie ein Investoren-Visum und verlegen Ihren Wohnsitz nach Dubai.
Dubai ist auch ein attraktiver Standort, wenn Sie sich als Privatperson oder Trader für den Handel mit Kryptowährung interessieren. Die dortige Regierung zeigt sich offen für Blockchain-Technologien und ist bestrebt, ausländische Blockchain-Unternehmen ins Land zu locken.
Dubai als steuerlicher Lebensmittelpunkt
Sie erwägen einen Umzug, da Sie in Dubai keine Einkommensteuer zahlen und von diesen steuerlichen Vorteilen profitieren möchten?

Sie kommen jedoch nur dann in den Genuss der steuerlichen Vorteile, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz wirklich nach Dubai verlegen. Als natürliche Person sind Sie grundsätzlich in dem Land steuerpflichtig, in dem sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet. Damit Sie nicht in den Fokus der deutschen Steuerfahndung geraten, sollten Sie diesen Punkt keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen. Häufig wird im Zusammenhang mit dem steuerlichen Lebensmittelpunkt die 183-Tage-Regel zitiert. Wenn Sie sich an mindestens 183 Tagen in Dubai aufhalten, sind Sie dort unbeschränkt steuerpflichtig. Gleichzeitig bedeutet diese Regel jedoch keinesfalls, dass Sie bei einer Abwesenheit von 183 Tagen in Deutschland nicht einer unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen.
Im Zweifelsfall sind bei der Frage nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort unterschiedliche Faktoren wichtig. Bei Ehepartnern und Familien gilt beispielsweise die gemeinsame Wohnung als Lebensmittelpunkt. Es ist daher entscheidend, ob Sie mit Ihrem Ehepartner bzw. der gesamten Familie nach Dubai umziehen. Neben der Verlegung des Hauptwohnsitzes sind diesbezüglich weitere Faktoren entscheidend, beispielsweise die Verlagerung des Schwerpunkts Ihrer wirtschaftlichen Interessen nach Dubai. Der deutsche Fiskus wird Sie in jedem Fall sehr genau im Auge behalten und prüfen, ob Ihr Umzug nach Dubai wirklich als Verlegung Ihres Lebensmittelpunkts betrachtet werden kann. Eine umfassende Beratung durch versierte Experten ist daher unverzichtbar.
Dubai steht nicht mehr auf der Blacklist
Ebenso wie die Schweiz und weitere Staaten standen auch die VAE einige Zeit auf der schwarzen Liste der EU. Diese Liste besteht seit 2017 und führt Staatsgebiete auf, die in Steuerfragen nicht mit der EU kooperieren. Es werden Staaten aufgeführt, in denen die hohen Anforderungen an eine transparente Steuergesetzgebung und die Einhaltung internationaler Standards im Steuerbereich nicht gegeben sind. Die EU-Mitglieder sind dazu berechtigt, gegen die Länder auf der Blacklist diverse Abwehrmaßnahmen einzuleiten. Konkrete Sanktionen gibt es zwar nicht, gegenwärtig sind in erster Linie jedoch folgende Maßnahmen relevant:
Steuerbehörden nehmen eine verschärfte Überwachung und eingehende Prüfungen vor
Quellensteuersätze werden vermehrt kontrolliert
automatisierter Informationsaustausch zwischen den zuständigen Steuerbehörden
spezielle Auflagen zur Dokumentation bei Transaktionen mit Banken in den betreffenden Ländern
Die Positionierung auf der Blacklist hat bei manchen Investoren großes Misstrauen geweckt. Im Oktober 2019 wurden die VAE von der Blacklist gestrichen, diese Entscheidung des EU-Rates wurde von zahlreichen Investoren und Wirtschaftsvertretern sehr begrüßt. Seit 2021 gibt es zwar hin und wieder erneut Bestrebungen, die VAE wieder auf die Blacklist zu setzen, aktuell gehören Dubai und die anderen Emirate jedoch nicht zu den dort aufgeführten Ländern.
Fazit:
Da in Dubai keine Einkommensteuer und auch keine Unternehmenssteuern anfallen, erwägen Sie eine Unternehmensgründung und einen Umzug in die VAE? Die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Start in Ihr neues Leben erhalten Sie durch eine umfassende Beratung. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, die Zurich Trust Group steht Ihnen gerne mit umfassender Expertise zur Seite.